English: Garden and park design (Garden and park designer)
Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.
Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.
Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Für Weiterbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Ausbildungsschwerpunkten siehe:
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Garten- und Grünflächengestalter*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen
Sozialkompetenzen
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Garten- und Grünflächengestalter*innen zu Teamleiter*innen, Gruppen- und Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Park- und Landschaftsgestaltung, Grünflächengestaltung, Sportanlagengestaltung, Greenkeeping usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist bei entsprechender Meisterprüfung beispielsweise im Handwerk der Gärtner möglich.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
WKO-Bildungspfad Unternehmertum
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 240 LE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschluss- bzw. Zusatzprüfung (für Tiefbauer*innen und Straßenerhalter*innen) und bei erfolgreicher Absolvierung Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: berufserfahrene Personen im Garten-Landschaftsbau, Tiefbau oder in der Straßenerhaltung
Kosten: EUR 4.200,00
Dauer: 240 LE, verteilt auf ca. 2 Monate
Inhalte:
In unterschiedlichen Modulen wird sowohl handwerklich als auch in der Theorie das Geschick der Kursteilnehmer*innen verbessert und ihr Wissen auf den aktuellen Stand der Pflastertechnik adaptiert.
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Personen, die bereits in gartentherapeutischen Einrichtungen arbeiten, die auf Basis Ihrer Vorbildung künftig in der Gartentherapie arbeiten wollen oder die künftige Planung von Therapiegärten durchführen werden.
Abschluss:
Akademischer Experte/in für Gartentherapie
Info:
Inhalte:
Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. Vor allem die ökonomische Überforderung der Betreuungseinrichtungen und die dadurch bedingte Überlastung des Betreuungs- und Pflegepersonals erfordern neue Handlungsmodelle.
Donau-Universität Krems - Fakultät für Gesundheit und Medizin - Department für Gesundheitswissenschaften, Medizin und Forschung
Dr.-Karl-Dorrek-Str. 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893-2600
Fax: +43 (0)2732 / 893-4600
E-Mail: dieter.falkenhagen@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/kmbt/index.php
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium oder gleichwertige Qualifikationen und Berufspraxis
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Weitere Infos: http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/oekologisches-garten-gruenraummanagement/index.php
Donau-Universität Krems - Fakultät für Bildung, Kunst und Architektur - Department Bauen und Umwelt
Dr.-Karl-Dorrek-Straße 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893 -2651
Fax: +43 (0)2732 / 893 -4650
E-Mail: silvia.hofbauer@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/dbu
Art: Lehrgang
Dauer: 200 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Gärtnerfacharbeiterprüfung durch die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle bei der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.
Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung ist ein Mindestalter von älter als 20 Jahren sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Praxis (Vollzeit) in einem landwirtschaftlichen Gartenbaubetrieb. Bei gewerblichen Betrieben verdoppelt sich die Zeit.
Info:
Zielgruppe: bisher ungelernte Arbeitskräfte des landwirtschaftlichen Gartenbaues
Kosten: fallen für Schulbücher und Lehrmittelbeitrag an; rund EUR 350,00 bis 410,00 je nach Schwerpunkt.
Schwerpunkte:
Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/
Schwerpunkte:
Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen
Info:
Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 4 bis 8 Monate
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
Berechtigungen:
Vorbereitung auf die
Info:
Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.
Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen
Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at
Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/
Schwerpunkte:
Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium
Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00
Inhalte:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/