Ordinationsassistent*in

Ähnliche Bezeichnung(en): Arzthelfer*in, Sprechstundenhelfer*in; früher: Ordinationsgehilfe / Ordinationsgehilfin

 

Berufsbeschreibung

Ordinationsassistent*innen arbeiten in Ordinationen von Fachärzt*innen sowie in Krankenhäusern und betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen. Sie nehmen die Daten von Patient*innen auf, vergeben Termine und assistieren den Ärzt*innen bei den Untersuchungen und Behandlungen.

Ordinationsassistent*innen sind für den gesamten administrativen und organisatorischen Bereich einer Praxis zuständig, sie führen die Patient*innenkartei, wickeln den Telefon-, E-Mail- und Schriftverkehr ab und kommunizieren mit den Sozialversicherungsanstalten. Sie stehen in Kontakt mit Ärzt*innen, den Patient*innen aber auch mit Mitarbeiter*innen von Pharmaunternehmen und Sozialversicherungsanstalten.

Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

Ordinationsassistent*innen unterstützen Ärzt*innen in Ordinationen, Gruppenpraxen, selbstständigen Ambulatorien sowie in Gesundheitsämter und bei Sanitätsbehörden. Sie nehmen Daten von Kund*innen und Patient*innen auf, bereiten Injektionen, Verbandsmaterialien und medizinische Instrumente und Geräte vor, reinigen und desinfizieren/sterilisieren die Instrumente und Geräte und kontrollieren die Lagerbestände.

Außerdem führen sie einfache (standardisierte) Schnelltestverfahren zur Untersuchung von Blut, Harn und Stuhl durch, entnehmen Blut aus den Capillaren (das sind die feinen Blutgefäße, z. B. an den Fingerspitzen), teilweise auch aus den Venen (Blutgefäße, die das Blut zum Herzen führen). Weitere Aufgaben der Ordinationsassistent*innen sind die Betreuung der Patient*innen und die Reinigung und Instandhaltung der Ordination (Praxishygiene).

Die Hauptaufgabe von Ordinationsassistent*innen besteht in der Erledigung von administrativen und organisatorischen Arbeiten im Rahmen der Ordinationsverwaltung und des Ordinationsmanagements. Sie nehmen die Anmeldungen der Patient*innen auf, vergeben und koordinieren Termine, führen medizinische Datenbanken, Archive und Patientenkarteien, Materialaufzeichnungen der vorrätigen Medikamente und Behandlungsmaterialien und wickeln die Abrechnung mit den Sozialversicherungsanstalten ab. Außerdem erledigen sie allgemeine Buchführungsaufgaben und den Schrift-, E-Mail- und Telefonverkehr.

Arbeitsmittel

Ordinationsassistent*innen arbeiten an Computern mit spezieller betrieblicher Software. Sie bedienen (Mobil-)Telefone, Drucker, Scanner und Kopiergeräte. Sie führen wirtschaftliche Betriebsbücher, Listen, und Journale sowie medizinische Protokolle, Datenbanken und Archive. Sie hantieren mit medizinischen Instrumenten und Gerätschaften wie Röntgen, Ultraschall, bereiten diese vor und reinigen sie nach der Behandlung.

Arbeitsumfeld / Arbeitsorte

Ordinationsassistent*innen arbeiten in den Räumlichkeiten von Ordinationen und Arztpraxen: Empfangs- und Warteräume, Büros, Besprechungszimmer und Behandlungsräume, gegebenenfalls auch Laborräume und Röntgenräume. Sie arbeiten gemeinsam mit den Ärzt*innen und haben direkten Kontakt zu den Patient*innen.

In Krankenanstalten und anderen medizinischen Einrichtungen arbeiten sie im Team mit weiteren medizinischen Fachkräften (z. B. Laborassistent*in (medizinisch), Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in). Außerdem haben sie Kontakt zu Pharmareferent*innen und zu Mitarbeiter*innen von Sozialversicherungsanstalten.

Die wichtigsten Tätigkeiten auf einen Blick

Beschäftigungsmöglichkeiten

Ordinationsassistent*innen sind in



Anforderungen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?


Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?


Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?


Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?


Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?


Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?



Ausbildung

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz (früher Ordinationsgehilfe / Ordinationsgehilfin) ist eine der acht Ausbildungen gemäß dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz (BGBl. I Nr. 89/2012).

Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung sind

Die Ausbildung zur Ordinationsassistenz dauert mindestens 650 Stunden und wird dual, das heißt sowohl praktisch als auch theoretisch, abgehalten. Dabei muss der praktische Teil mindestens die Hälfte und der theoretische Teil mindestens ein Drittel der gesamten Ausbildungszeit umfassen. Die Ausbildungen erfolgen an einer Schule für medizinische Assistenzberufe oder in einem entsprechenden Lehrgang einer Bildungseinrichtung wie z. B. dem Berufsförderungsinstitut (BFI) oder dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).

Zu den acht medizinischen Assistenzberufen zählen Desinfektionsassistent*in, Gipsassistent*in, Laborassistent*in (medizinisch), Obduktionsassistent*in, Operationsassistent*in, Ordinationsassistent*in, Röntgenassistent*in und Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA).

Hinweis für Personen, die ihre berufliche Erstausbildung absolvieren:
Eine Person, die bisher noch keine Berufsausbildung (z. B. Schule, Lehre) absolviert hat, kann NUR die Gesamtausbildung zur medizinischen Fachassistenz absolvieren oder die Ausbildung zur Ordinationsassistenz im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses bei einem Arzt / einer Ärztin oder in einem Ambulatorium beginnen. Eine Ausbildung in anderen einzelnen Assistenzberufen ist für diese Personen nicht möglich.

Die Ausbildung zur medizinischen Fachassistenz (MFA) kann auf drei Wegen erfolgen:

  1. Ausbildung für mindestens drei medizinische Assistenzberufe
  2. Ausbildung für Pflegeassistent*in (gemäß GuKG) und für einen medizinischen Assistenzberuf
  3. Ausbildung für Medizinische*r Masseur*in (gemäß MMHmG) und für einen medizinischen Assistenzberuf