Trafikant*in

Ähnliche Bezeichnung(en): Tabaktrafikant*in

 

Berufsbeschreibung

Trafikant*innen versorgen ihre Kundinnen und Kunden mit Tabakwaren, Zeitschriften, Magazinen, Schreibwaren, Post- und Ansichtskarten sowie diversen Kleinwaren (z. B. Park- und Fahrscheine). Durch eine Genehmigung der Monopolverwaltung können sie auch als Lotto- und Totoannahmestellen fungieren. Sie führen ihre Trafiken in der Regel selbstständig; je nach Größe der Trafik beschäftigen sie auch Mitarbeiter*innen.

Freiwerdende Trafiken werden ausschließlich an Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % vergeben.

Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

Trafiken (auch Tabaktrafiken) sind per Definition Verkaufsstellen für Tabakwaren. Das Warensortiment umfasst aber auch Zeitungen und Zeitschriften, Schreibwaren usw. Die Vergabe von Trafiken an die Trafikant*innen erfolgt durch staatliche Zuweisung, wobei bei von den Bewerber*innen ein Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachgewiesen werden muss.

Trafikant*innen erledigen alle in Tabaktrafiken anfallenden Tätigkeiten. Dazu gehören der Einkauf, die Lagerung und der Verkauf ihrer Waren ebenso wie die damit verbundenen kaufmännisch-administrativen Tätigkeiten (Bürotätigkeiten).

Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist der Verkauf von Waren (vor allem Tabakwaren, Zeitungen und Zeitschriften, Schreibwaren) an die Endabnehmer*innen. Im Einkauf ermitteln die Trafikant*innen den Warenbedarf anhand des Lagerbestandes und entsprechend der Nachfrage. Insbesondere mit dem Pressegroßhandel bestehen häufig feste Liefervereinbarungen und fixe Zustellzeiten (z. B. tägliche Zustellung von Zeitungen). Die Trafikant*innen übernehmen die gelieferten Waren, überprüfen die Menge, Qualität und den Preis und stellen die Waren im Verkaufsraum bereit. Im Verkauf beraten sie ihre Kundinnen/Kunden und kassieren den Kaufpreis. Durch eine Genehmigung der Monopolverwaltung können sie auch als Lotto- und Totoannahmestellen fungieren.

Trafikant*innen arbeiten als Selbstständige und beschäftigen als Mitarbeiter*innen häufig Familienangehörige. In ihrer Entscheidungsfreiheit sind sie allerdings durch Lieferverträge und Monopolregelungen etwas eingeschränkt.

Arbeitsmittel

Im Rahmen des täglichen Geschäftes in der Tabaktrafik arbeiten Trafikant*innen mit Tabakwaren, Zeitschriften und anderen Waren. Zur Aufzeichnung der Geschäftseinnahmen und -ausgaben verwenden sie Kassabücher oder Buchungsprogramme. Trafikant*innen bedienen moderne Kommunikationsmittel, wie Telefon oder Internet. Sie führen Lieferanten- und Artikellisten, die sie in Ordnern oder Datenbanken archivieren. Außerdem bedienen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lottokollekteure Glücksspielannahmegeräte. Trafikant*innen führen Stücklisten und andere betriebliche Aufzeichnungen.

Arbeitsumfeld / Arbeitsorte

Trafikant*innen gehen ihrer selbstständigen Tätigkeit in einer Tabaktrafik nach. Häufig arbeiten sie dabei allein, in größeren Trafiken aber auch im Team mit Mitarbeiter*innen. Oft arbeiten sie mit Personen aus ihrem familiären Umfeld zusammen. Sie stehen in engem Kontakt zu ihren Kundinnen/Kunden und zu Lieferanten.

Tabaktrafiken werden oft täglich von denselben Menschen einer Ortschaft oder eines Stadtteils besucht. Damit spielen ihre Trafiken als wichtiger Treffpunkt oft eine große Rolle im sozialen Gefüge ihrer Ortschaften bzw. ihres Stadtteils.

Die wichtigsten Tätigkeiten auf einen Blick

Beschäftigungsmöglichkeiten

Trafikant*innen arbeiten als Selbstständige in Tabaktrafiken



Anforderungen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?


Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?


Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?


Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?


Methodenkompetenz: Welche Arbeits- und Denkweisen sind wichtig?



Alternative Berufe

Alternativen (Auswahl)

Mit den alternativen Berufen wollen wir dir helfen, Berufe zu finden, die für dich sonst noch interessant sein könnten.
In dieser Liste findest du Berufe, die zum Beispiel eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Tätigkeiten haben, in denen du mit ähnlichen Materialien oder in einer ähnlichen Arbeitsumgebung arbeitest. Die Gemeinsamkeit kann auch in den Interessen und Fähigkeiten liegen, die in den Berufen gefragt sind oder es gibt gemeinsame Schul- oder Berufsschulstandorte.

BITTE BEACHTE: Bei manche Berufe ist auf den ersten Blick nicht immer klar, worin die Ähnlichkeit liegt. Es gibt aber trotzdem Überschneidungen und es kann spannend sein, diese herauszufinden, um auf neue Ideen zu kommen.



Selbstständigkeit

Trafikant*in ist ein freies Gewerbe ohne Befähigungsnachweis. Jede Person kann sich um die Zuteilung einer Tabaktrafik bewerben. Voraussetzung für die Zuteilung ist allerdings ein Behinderungsgrad von mindestens 50 %. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Monopolverwaltung GmbH, das ist jene Organisation, die auch für die Ausschreibung und Zuteilung der österreichischen Tabaktrafiken zuständig ist.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:



Links

Interessante Infos rund um den Beruf


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