English: Surveying technician
Vermessungstechniker*innen vermessen Landschaftsflächen wie Felder und Wiesen oder die Lage von Bauwerken. Die Messdaten werden für die Flächenwidmung, die Errichtung von Straßen und Bauwerken oder für die Klärung von Grundbesitzansprüchen benötigt. Bei den Vermessungsarbeiten im Freien kommen elektronische, optische und computergestützte Messgeräte zum Einsatz. Mit den erhobenen Messdaten werden im Innendienst Pläne und Karten erstellt (siehe dazu Geoinformationstechnik (Lehrberuf)).
Vermessungstechniker*innen arbeiten für Bauunternehmen, Ingenieur- und Ziviltechnikbüros sowie für Ämter und Behörden. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen und verschiedenen Fachkräften.
Vermessungstechniker*innen (Lehrberuf) führen Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch und werten die gewonnenen Daten aus. Ihre Arbeit dient der Erstellung und Aktualisierung von Karten und Plänen. Die Vermessungsergebnisse werden für die Bodenstatistik, für die Flächenwidmung oder für die Planung von Straßen, Autobahnen und Bauwerken oder für die Klärung von Rechtsansprüchen auf Grundbesitz benötigt. Bei der Vermessungsarbeit im Außendienst arbeiten sie mit verschiedenen optischen, elektronischen und IT-unterstützten Messgeräten. Im Innendienst werden die Messdaten weiterverarbeitet.
Vermessungstechniker*innen fertigen Pläne und Skizzen an, häufig benützen sie dabei entsprechende Softwareprogramme (z. B. CAD). Manche Daten werden bei Behörden (Vermessungsamt, Grundbuchgericht, Baubehörden) eingeholt. Die Arbeit mit Vermessungsgeräten und Präzisionsgeräten erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen und große Genauigkeit.
Zur Arbeit im Vermessungswesen gehören auch fundierte Kenntnisse über diverse Gesetzesbestimmungen (z. B. Bauordnung, Raumordnungsgesetz, Vermessungsgesetz).
Für weitere Informationen siehe auch den Nicht-Lehrberuf Vermessungstechniker*in.
Vermessungstechniker*innen arbeiten mit Winkelmessgeräten, Präzisionsnivelliergeräten und verschiedenen optischen und elektronischen Distanzmessgeräten und GPS. Auf Basis der gewonnenen Daten zeichnen und aktualisieren sie Karten und Pläne. Dabei kommen IT-Anlagen und spezielle Computerzeichenprogramme ( CAD) und Berechnungsprogramme zum Einsatz. Sie verwenden Bürokommunikationsgeräte wie Telefon, Mobiltelefone, um mit Behörden und Auftraggebern zu kommunizieren, und lesen und kennen facheinschlägige Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen.
Vermessungstechniker*innen arbeiten im Außendienst im Freien, insbesondere auf Wiesen, Äckern und Feldern auf denen bestimmte Bauvorhaben wie z. B. Straßen- oder Autobahnbau, Gebäudebau oder die Erschließung von Siedlungsraum etc. geplant sind. Im Innendienst arbeiten sie in Büros an Computerarbeitsplätzen. Sie arbeiten im Team mit Architekt*innen, Ziviltechniker*innen, Verkehrstechniker*innen oder Kulturtechniker*innen sowie mit Fach- und Hilfskräften des Vermessungswesens zusammen, siehe z. B. Vermessungsgehilfe / Vermessungsgehilfin und Geoinformationstechnik (Lehrberuf).
Sie haben Kontakt zu Kundinnen und Kunden (z. B. Grundbesitzer*innen) sowie zu Mitarbeiter*innen von Bauunternehmen, Ämtern und Behörden.
Bei der Arbeit im Freien sind Vermessungstechniker*innen verschiedenen Witterungsverhältnissen wie Hitze, Kälte, Nässe, Wind sowie Lärm und Staub ausgesetzt. Außerdem ist in diesem Beruf eine gewisse Mobilität erforderlich, weil die Vermessungen an wechselnden Orten stattfinden.
Vorbereitung:
Vermessungsarbeit/Außendienst:
Weiterverarbeitung und Verwaltung der Messdaten / Innendienst:
Der Beruf Vermessungstechniker*in (Lehrberuf) ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
BITTE BEACHTE: In den Videos werden auch Personen interviewt, die ihre Ausbildung nicht in Österreich absolviert haben und ihren Beruf nicht in Österreich ausüben. Die beschriebenen Ausbildungen und Tätigkeitsbereiche entsprechen daher nicht immer den in Österreich geltenden Regelungen.
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