English: Judge
Richter*innen leiten Gerichtsverhandlungen und fällen Urteile. Sie sorgen für die Rechtsprechung in den Bereichen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sowie in Außerstreitverfahren (z. B. Exekutions- oder Konkursangelegenheiten). Richter*innen arbeiten an Bezirks- und Landesgerichten, Oberlandesgerichten und bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Sie arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich und haben Kontakt mit Berufskolleginnen/-kollegen und verschiedenen juristischen Fachkräften z. B. mit Rechtsanwältinnen/-anwälten, Staatsanwältinnen/-anwälten, Gerichtsvollzieher*innen oder Rechtspfleger*innen.
Richter*innen leiten Gerichte und haben als Staatsbeamte eine Sonderstellung: sie sind unabhängig, unabsetzbar, unversetzbar und nur dem Gesetz unterworfen.
Die wichtigste Tätigkeit von Richter*innen ist das Fällen von juristischen Urteilen. Sie sind dabei in der Regel auf verschiedene Bereiche spezialisiert z. B. auf Zivilrechtsverfahren (Vertragsverletzung, Unterhaltsstreitigkeiten, Konkurs und Ausgleich usw.), Strafrechtsverfahren (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw., bis hin zum Mord), Verwaltungs- und Verfassungsrechtsverfahren. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit sind Richter*innen auch als Untersuchungsrichter*innen tätig. Bevor sie ein Verfahren einleiten bzw. einen Prozess eröffnen, prüfen und klären die Richter*innen zuerst den juristischen Sachverhalt. Dazu studieren sie Akten, Zeugenaussagen, Protokolle der Exekutivbeamten, holen Gutachten ein und befragen Sachverständige. Weiters prüfen sie die Beweislage, die Beweismittel und stellen deren Wahrheitsgehalt fest.
Im Außerstreitrecht entscheiden Richter*innen z. B. über den Einsatz eines Sachwalters/einer Sachwalterin, führen Verlassenschaftsverfahren (Erbschaftsverfahren) durch oder setzen den Unterhaltsanspruch von Minderjährigen fest.
Bei der Prozessführung wenden Richter*innen die bestehenden Gesetze an und fällen auf deren Grundlage ein Urteil in dem sie Geld- und Freiheitsstrafen verhängen oder Beschuldigte (Angeklagte) freisprechen. Sie legen ihr Urteil schriftlich fest und müssen den Urteilsspruch begründen, damit dieser bei einer etwaigen Anfechtung von einem höheren Gericht (in nächster Instanz) überprüft werden kann.
Richter*innen lesen und bearbeiten Gerichtsakten und verwenden juristische Materialien und Unterlagen wie Gesetzbücher, Verordnungen, Handbücher, Lexika usw. Sie arbeiten mit Computer und Laptops und bedienen Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen und Mobiltelefone. Weiters führen sie Datenbanken, Karteien sowie Dokumente und Protokolle von Prozessen.
Richter*innen arbeiten in den Büroräumen und Gerichtssälen von z. B. Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, Verwaltungsbeamtinnen/-beamten und verschiedenen Fachkräften des Gerichts zusammen, siehe z. B. Rechtspfleger*in, Gerichtsvollzieher*in, Notar*in.
Im Rahmen von Gerichtsprozessen haben sie Kontakt zu den Streitparteien, zu Ankläger*innen und Angeklagten und deren gesetzlichen Vertreter*innen, den Staatsanwälten und Rechtsanwälten (siehe Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) sowie zu Zeugen, Sachverständigen und Gutachter*innen.
Bei bestimmten Delikten arbeiten Richter*innen außerdem eng mit Schöffen (Laienrichter*innen) und Geschworenen zusammen.
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Außerstreitverfahren, Justizanstalt, Oberster Gerichtshof (OGH), Österreichisches Justizsystem, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Zivilgericht