Andere Bezeichnung(en): Pflegeassistenz, früher: PflegehelferIn
PflegeassistentInnen arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten. PflegeassistentInnen unterstützen Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.
PflegeassistentInnen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen und standardisierte Untersuchungen durch. Sie kommunizieren mit ihren Patientinnen und Patienten und beraten und schulen Angehörige beispielsweise in Pflege- und Betreuungsmaßnahmen.
PflegeassistentInnen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten und Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen tätig und unterstützen diese bei pflegerischen Maßnahmen und Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.
PflegeassistentInnen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.
Gebrechliche Patientinnen und Patienten begleiten sie zu diversen Stationen und Behandlungszimmern, wo z. B. Röntgenuntersuchungen und andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden und helfen dabei sie sowohl körperlich als auch geistig zu mobilisieren.
PflegeassistentInnen arbeiten aber auch bei medizinische-diagnostischen und therapeutischen Aufgaben mit. Beispielsweise führen sie standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch, bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie führen einfache Wundversorgungen durch, kontrollieren die Sondenlage von Magensonden und legen Wickel, Bandagen und Stützverbände/-strümpfe an.
Speziell die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. PflegeassistentInnen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.
PflegeassistentInnen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Magensonden, Sauerstoffbrillen, Sekretsauger und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen oder verschiedene Hilfsmittel und Geräte zur Förderung der Mobilisation der Patientinnen und Patienten. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Stützverbände und -strümpfe, Wickel, Bandagen, Medikamente und Infusionen.
Außerdem führen sie Dokumentationen zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten.
PflegeassistentInnen arbeiten in Bettenstationen und anderen Räumlichkeiten von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Ambulanzen, Hospizen und Pflegeheimen. Sie halten sich in Patientenzimmern auf oder arbeiten in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Operationssälen, in der Ambulanz oder in der Notfallaufnahme.
PflegeassistentInnen arbeiten im Team mit Berufskolleginnen und -kollegen, mit Kolleginnen und Kollegen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( Diplomierte/r Gesundheits- und KrankenpflegerIn), ÄrztInnen (siehe Arzt / Ärztin) und mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, vor allem mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. Diplomierte/r medizinische/r FachassistentIn (MFA), Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), aber auch mit PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen und StationsgehilfInnen.
PflegeassistentInnen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten sowie Diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen tätig. Eine begleitende Kontrolle (also nicht ständige Aufsicht) ist dann zulässig, wenn die Anweisungen schriftlich erfolgen, deren Dokumentation gewährleistet ist, die Möglichkeit zu Rückfragen besteht und die Kontrollintervalle schriftlich festgelegt sind.
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Blutplasma, Chemotherapie, Demenz, Diabetes mellitus, EEG-Gerät, Hämatologie, Hygiene, Kardiologie, Patientenanwaltschaft, Pneumonie, Sepsis, Vitalfunktion