Der Beruf JuristIn umfasst sowohl die klassischen Rechtsberufe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin und RichterIn als auch alle anderen ExpertInnen mit juristischer Ausbildung (Rechtsstudium), die z. B. unternehmensintern ihre ArbeitgeberInnen in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten.
In diesen Fällen arbeiten JuristInnen z. B. in eigenen Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetrieben), in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden), Interessenvertretungen usw. und prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren MandantInnen sowie - je nach Aufgabenbereich und Unternehmen - zu BerufkollegInnen in den Bereichen Recht und Sicherheit.
Als JuristInnen werden alle Personen bezeichnet, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Sie sind in der Regel auf Schwerpunkte spezialisiert, z. B. Wirtschaftsrecht, Versicherungsrecht, Finanzrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Steuerrecht.
Neben den klassischen Rechtsberufen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, NotarIn, Staatsanwalt/Staatsanwältin und RichterIn sind JuristInnen häufig in den verschiedensten Funktionen in großen Betrieben, Behörden, Interessenvertretungen usw. tätig. Sie arbeiten in eigenen Rechtsabteilungen oder in der Personalabteilung, vertreten ihre ArbeitgeberInnen in allen juristischen Belangen nach außen (z. B. bei Kauf oder Miete von Gebäuden, Vertragsabschlüssen, Projektanbahnungen) und sind auch zuständig für innerbetriebliche juristische Fragen (z. B. Arbeitsrecht). Sie beraten die GeschäftsführerInnen vor Abschluss von Verträgen in Rechts- und Finanzangelegenheiten und erstellen Verträge aller Art.
Sie können zudem - nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen - folgende Berufe ausüben:
Juristen und Juristinnen spezialisieren sich häufig auf bestimmte Rechtsgebiete. Unter anderem auf:
Der Erfolg von JuristInnen hängt von ihrer eigenen Person und Kompetenz (Fachwissen) ab. Es ist daher wichtig, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Sie arbeiten mit technischen Büroeinrichtungen wie z. B. Computern, Faxgeräten, Diktiergeräten und verwenden vielfältige juristische Materialien wie Gesetzestexte und -interpretationen, juristische Datenbanken usw.
JuristInnen arbeiten - je nach beruflichem Aufgabenbereich - mit KollegInnen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten, Behörden, Unternehmen, Kanzleien und Verbänden zusammen. Sie haben Kontakt zu BerufskollegInnen wie RichterInnen, StaatsanwältInnen (siehe Staatsanwalt/Staatsanwältin), NotarInnen und RechtsanwältInnen (siehe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) oder zu GutachterInnen sowie zu ihren KlientInnen. Sie arbeiten hauptsächlich in Büros, besuchen aber auch KlientInnen am Arbeitsplatz oder zu Hause und/oder besichtigen Tatorte bzw. Unfallstellen (Lokalaugenschein).
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Außerstreitverfahren, Bagatelldelikt, Judikative, Justizanstalt, Kuratel, Legislative, Mandat, Oberster Gerichtshof (OGH), Österreichisches Justizsystem, Staatsanwaltschaft, Strafgericht, Zivilgericht