Croupier/Croupière

Selbstständigkeit

Aufgrund der gesellschaftlichen Risiken ist das Glücksspiel in Österreich grundsätzlich dem Bund vorbehalten (Glücksspielmonopol). Dieser übt sein Monopol über ein Konzessionssystem mit begrenzten und streng überwachten Glücksspielkonzessionen aus. (Quelle: Bundesministerium für Finanzen)
Daher ist eine unmittelbare selbstständige Berufsausübung im Beruf Croupier/Croupière als Glückspielanbieter*in nicht möglich. Eine selbstständige Tätigkeit die dem Tätigkeitsbereich des Croupier/ der Croupière am nächsten kommt, wäre das konzessionierte Gewerbe der Buchmacher*innen/Wettbüros.

a) Konzessioniertes Gewerbe: Buchmacher, Wettbüros, Totalisateur
Das Gewerbe berechtigt zur gewerbsmäßigen Vermittlung und dem gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen. Zur Ausübung des Berufes Buchmacher*in ist eine Konzession des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Ein Befähigungsnachweis ist dazu nicht notwendig, allerdings muss die volle Vertrauenswürdigkeit gewährleistet sein. Dabei sind jedoch, die zum Teil unterschiedlichen Regelungen in den Einzelnen Bundesländern zu berücksichtigen. Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.

b) freies Gewerbe:
Wettquotenberechnungen, Risikoanalysen bei Wetten, Wetteinsatzanalysen sowie Marktbeobachtung für zur gewerbsmäßigen Vermittlung und zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten aus Anlass sportlicher Veranstaltungen befugte Unternehmeneiten.

Informationen zum "Freien Gewerbe":
freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte: