Thema SchnupperlehreDie berufspraktischen Tage (häufig auch Schnupperlehre oder Berufsschnuppern genannt) vermitteln einen Einblick in den Berufsalltag und dienen der Überprüfung des Berufswunsches Die berufspraktischen Tage sind ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung in der Schule. Durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten erhalten SchülerInnen die Gelegenheit, den jeweiligen Beruf und den Arbeitsalltag im Betrieb kennen zu lernen und dadurch persönliche Vorstellungen mit der beruflichen Realität vor Ort abzugleichen. Nützen Sie die Chance der Schnupperlehre:
Die Schnupperlehre bietet einen weiteren großen Vorteil! Zahlreiche Unternehmen wählen ihre zukünftigen Lehrlinge mit Hilfe der Schnupperlehre aus. Das heißt also, dass sich durch das Schnuppern die Chance auf einen Lehrplatz deutlich erhöhen kann. Adressen von Firmen bzw. Lehrbetrieben für eine Schnupperlehre in einem bestimmten Beruf erhalten Sie in der Lehrlingsstelle oder der Berufs- und Bildungsberatung Ihres Bundeslandes. WICHTIG: Berufspraktische Tage sollen nicht nur die Entscheidung für einen Lehrberuf erleichtern. Auch SchülerInnen, die eine weiterführende Schule besuchen wollen, erhalten dadurch die Möglichkeit, verschiedene Berufe und die Arbeitswelt besser kennen zu lernen. Die Berufspraktischen Tage werden grundsätzlich in der Schule organisiert. Dabei können zwei Organisationsformen unterschieden werden: Variante A: Schulveranstaltung
Die gesamte Klasse nimmt an Berufspraktischen Tagen teil (differenzierte Programme sind dabei möglich: Berufs- und Betriebserkundungen, Praxis im Betrieb, Berufsinfozentren usw.). Variante B: Individuelle Berufsorientierung Zusätzlich wurde mit 1. Jänner 2005 im Schulunterrichtsgesetz die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung eingefügt. Diese Gesetzesänderung eröffnet die Möglichkeit einzelnen Schülern und Schülerinnen der 4. Klasse HS/AHS, der 8. und 9. Klasse der Sonderschule oder der Polytechnischen Schule zum Zwecke der individuellen Berufsorientierung an bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu geben. Die Erlaubnis ist vom Klassenvorstand nach einer Interessensabwägung von schulischem Fortkommen und beruflicher Orientierung zu erteilen. Die Initiative für die individuelle BO muss vom Schüler/von der Schülerin bzw. von den Eltern ausgehen.
Für die oben genannten Altersgruppen ist außerdem eine Absolvierung der individuellen Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit (in den Ferien) im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich. Voraussetzung dafür sind die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten und eine Bestätigung durch die Aufsichtsperson über die Aufklärung über § 13b Schulunterrichtsgesetz (SchUG). Das Wichtigste auf einen Blick
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