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Thema Migration & Berufswelt

Globalisierung und Interkulturalität prägen heute zunehmend unsere Gesellschaft. Interkulturelle Kompetenz wird immer mehr als wichtige und zukunftsträchtige Schlüsselkompetenz gesehen. In der öffentlichen Diskussion stehen aber oft die Konflikte, Missverständnisse und Vorurteile, die aus dem Zusammenleben und Zusammenarbeiten von Menschen mit unterschiedlicher ethnischer Herkunft und Kultur resultieren, im Mittelpunkt. Dieses Zusammenwachsen bietet aber ebenso viele Chancen: Chancen voneinander zu Lernen, den eigenen Horizont für Neues und Unbekanntes zu öffnen und damit Verständnis für andere zu entwickeln.

Die Gründe, warum Menschen dauerhaft oder vorübergehend ihr Geburtsland verlassen und in einem anderen Land leben und arbeiten sind vielfältig:

  • Flucht vor Kriegen, politischer oder religiöser Verfolgung
  • Suche nach besseren Lebensbedingungen, Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten
  • Familiennachzug
  • zu Aus- oder Weiterbildungszwecken, auch im Rahmen von Austauschprogrammen
  • Sammlung von Auslandserfahrung im Rahmen von Ausbildungen, Trainee-Programmen
  • um Sprachen besser zu lernen
  • Entsendung durch das Unternehmen in ausländische Niederlassungen
  • Nutzung von Karrierechancen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten
  • usw.

Schon diese grobe Aufzählung lässt die Vielzahl möglicher Motive erahnen. Von Migration spricht man allerdings erst bei einem dauerhaften Wohnsitzwechsel (also nicht etwa bei vorübergehenden Studien- oder Arbeitsaufenthalten, Au-Pairs oder bei Saisonarbeitskräften).

Die Statistik. Die Zuwanderung nach Österreich betrug im Jahr 2006 rund 101.000 Menschen (davon 13.349 mit Asylansuchen), gleichzeitig wanderten rund 73.000 (davon 20.500 ÖsterreicherInnen) ab. Quelle: Statistik Austria

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Die Beschäftigung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, wird in Österreich durch das Ausländer-beschäftigungsgesetz (AuslBG) geregelt. Je nach Voraussetzungen können verschiedene Berechtigungen ausgestellt werden, die den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt ermöglichen:

  • Arbeitserlaubnis,
  • Befreiungsschein,
  • Beschäftigungsbewilligung,
  • Sicherungsbescheinigung,
  • Zulassung ausländischer Schlüsselkräfte
  • usw.

Vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) ausgenommen sind u. a. (keine vollständige Aufzählung):

  • anerkannte Konventionsflüchtlinge (nicht bloße AsylwerberInnen)
  • subsidiär Schutzberechtigte, die diesen Status seit mehr als einem Jahr inne haben (das sind abgelehnte AsylwerberInnen, die aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können, z. B. weil im Heimatland Krieg herrscht)
  • ausländische Ehegatten/Ehegattinnen und minderjährige Kinder von ÖsterreicherInnen
  • EWR- und EU-BürgerInnen und Schweizer StaatsbürgerInnen (Einschränkung: für Staatsangehörigen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten gelten Übergangsregelungen)
  • Angehörige bestimmter Berufsgruppen, z. B. Diplomatie, Lehrende und Forschende, Pflege (gilt für Menschen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten unter div. Einschränkungen)

Für Jugendliche und Erwachsene mit Migrationshintergrund gibt es in Österreich div. Integrations- und Förderprogramme (z. B. Sprachkurse, multikulturelle Projekte, juristische Beratung und Begleitung für MigrantInnen) die den Einstieg in das gesellschaftliche und berufliche Leben ermöglichen und erleichtern sollen.

Detailliertere Informationen haben wir in folgendem Dokument zusammengestellt: Migration und Arbeitswelt Migration und Arbeitswelt

Informationen und Links

Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen

http://www.migrant.at

Integrationsfonds Österreich

Plattform rund um das Thema Migration und Integration http://www.integrationsfonds.org

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