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Thema Lehrlingsentschädigung

Bezahlte Ausbildung. Obwohl bei einem Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Fordergrund steht, handelt es sich trotzdem um ein Arbeitsverhältnis. Deshalb erhalten Lehrlinge - anders als in schulischen Ausbildungsformen - bereits während ihrer Berufsausbildung eine Entlohnung: die Lehrlingsentschädigung.

Der Kollektivvertrag. Die Höhe dieser Lehrlingsentschädigung ist im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt und steigt mit jedem Lehrjahr an.(Anmerkung *) Zwischen den einzelnen Lehrberufen gibt es zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Lehrlingsentschädigung. Dadurch, dass Kollektivverträge immer für eine bestimmte Branche vereinbart werden, gibt es aber auch für ein und denselben Lehrberuf je nach Branche sehr unterschiedliche Lehrlingsentschädigungen. Außerdem bestehen häufig auch Zusatzregelungen für Lehrlinge die bereits eine Reifeprüfung (Matura) abgelegt haben oder über 18 Jahre alt sind. In manchen Fällen bestehen überdies noch regional unterschiedliche Kollektivverträge.

Ein Beispiel. Eine Industriekauffrau erhält in der Leder verarbeitenden Industrie im zweiten Lehrjahr EUR 565,00 und in der Bauindustrie EUR 699,00, In der Bekleidungsindustrie EUR 520,00, in Vorarlberg allerdings EUR 574,00. Insgesamt bestehen für Industriekauffrauen/-männer 58 unterschiedliche Regelungen. (Stand August 2007, Quelle: AMS-Berufslexikon)

Weil diese Regelungen sehr unübersichtlich und verwirrend sind, geben wir im BIC die Lehrlingsentschädigung nicht an. BerufsberaterInnen, Lehrlingsstellen oder ArbeitnehmervertreterInnen helfen Ihnen gerne, die für Sie zutreffende Lehrlingsentschädigung herauszufinden.

Einen ersten Überblick über die Lehrlingsentschädigungen finden Sie z. B. im Berufslexikon des AMS http://www.berufslexikon.at bei den jeweiligen Lehrberufen.

Ein Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen VertreterInnen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einer Branche, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. In Kollektivverträgen werden u. a. Mindestlöhne, Arbeitszeiten oder Überstundenregelungen festgelegt.

* In den wenigen Fällen, in denen keine kollektivvertragliche Regelung vorliegt wird die Lehrlingsentschädigung auf Antrag vom so genannten Bundeseinigungsamt festgesetzt. Liegt weder eine kollektivvertragliche Regelung vor, noch eine Festsetzung durch das Bundeseinigungsamt, muss die Lehrlingsentschädigung individuell im Lehrvertrag vereinbart werden.

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