Thema Praktikum & FerialjobDie Ferienzeit ist traditionell auch die Zeit der Ferialjobs, doch nicht jeder Ferialjob bringt den SchülerInnen und StudentInnen auch Geld und nicht jede Tätigkeit begründet ein Dienstverhältnis. Was sind die Unterschiede zwischen Ferialarbeit, Praktikum und Volontariat, und worauf sollten Sie dabei besonders achten? Ferialjob = Ferien + Geldverdienen Viele MaturantInnen, SchülerInnen und Studierende wollen in den Ferien etwas dazuverdienen. Der Ausbildungszweck ist meist Nebensache, rund EUR 700,00 bis EUR 1.200,00 brutto/Monat kann man sich erarbeiten. In den Sommermonaten suchen viele Betriebe Aushilfskräfte und Vertretungen, die während der Urlaubszeit den Betrieb am Laufen halten sollen. Ferialjobs sind heiß begehrt und wer eine dieser Stellen will, sollte sich schon zu Jahresbeginn um einen Sommerjob bemühen. Am besten funktionieren immer noch persönliche Netzwerke: einfach mal im Freundes- und Verwandtenkreis publik machen, dass man eine Ferialstelle sucht und sicher kennt irgendwer irgendwen. Darauf kommt es an: FerialarbeitnehmerInnen sind an die Arbeitszeiten im jeweiligen Betrieb gebunden, sie sind zur Arbeitsleistung verpflichtet und unterliegen den Anweisungen der Vorgesetzten. Sie werden somit vollständig in die Organisation des Betriebes eingebunden und ersetzen in der Regel eine Arbeitskraft (zumindest teilweise), das heißt auch, dass mit dem Arbeitsverhältnis kein (primärer) Ausbildungszweck verfolgt wird. Praktikum (Ferialpraktikum, Pflichtpraktikum) SchülerInnen und Studenten/Studentinnen, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein verpflichtendes betriebliches Praktikum nachweisen müssen, sind dann als „echte“ Praktikanten/Praktikantinnen zu behandeln, wenn
Es wird kein Dienstverhältnis begründet und die PraktikantInnen sind z. B. nicht sozialversichert (außer Unfallversicherung) und haben keinen Anspruch auf Entgelt. Oft wird jedoch ein „freiwilliges Taschengeld“ vereinbart. Achtung Praktikumsfalle: In der Praxis wird die Ausbildungsform des Praktikums immer wieder missbraucht. PflichtpraktikantInnen (wie auch VolontärInnen) erbringen sehr häufig normale Arbeitsleistungen wie ein/e ArbeitnehmerIn und sind an Arbeitszeiten und Weisungen gebunden. Damit sind obige Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und das Praktikum müsste wie ein normales Arbeitsverhältnis (Ferialjob, Nebenjob) behandelt, also entsprechend entlohnt und versichert werden. Volontariat Ein Volontariat ist ähnlich dem Pflichtpraktikum ein Ausbildungsverhältnis und kein Arbeitsverhältnis. Volontäre werden kurzfristig in Betrieben tätig, um sich weiterzubilden (um ihre Kenntnisse zu erproben und zu erweitern), im Unterschied zum Praktikum wird diese Tätigkeit aber von keiner Schulvorschrift oder Studienordnung verlangt. Ansonsten gelten für VolontärInnen die beim Praktikum beschriebenen Merkmale. Immer beachten:
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