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Berufsbeschreibung

Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte

Abfallbeauftragte arbeiten im Auftrag von Betrieben verschiedener Branchen und sind für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften zur Abfallbeseitigung verantwortlich. Sie kontrollieren die Sammlung und Trennung der betrieblichen Abfälle, veranlassen die  Entsorgung von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und klären über Möglichkeiten der Müllvermeidung auf. Sie arbeiten innerbetrieblich im Team und sind außerbetrieblich die Kontaktpersonen für MitarbeiterInnen von Umweltbehörden.

Die moderne Abfallwirtschaft verfolgt heute das Ziel, einen möglichst geringen Verbrauch an Deponievolumen zu erwirken, Rohstoff- und Energiereserven zu schonen und damit die Umwelt und Lebenswelt des Menschen so gering wie möglich zu belasten. In diesem Zusammenhang wurde der Beruf bzw. die Funktion des/der "Abfallbeauftragten" geschaffen.

Seit 1995 muss jeder österreichische Betrieb ab einer Größe von 100 MitarbeiterInnen eine/n Abfallbeauftragte/n nominieren und der Behörde bekannt geben. Diese sind dafür zuständig, dass die gesetzlichen Vorschriften der  Abfallvermeidung sowie Abfallbeseitigung eingehalten werden. Sie kontrollieren die Sammlung und Trennung der betrieblichen Abfälle, veranlassen die  Entsorgung von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und klären die Betriebe über Möglichkeiten der Müllvermeidung auf. Für den Zyklus der Abfallwirtschaft, d. h. der Vermeidung, Trennung und Behandlung der Abfälle ( Entsorgung, Verbrennung, Wiederverwertung) bis zu den Erlösen aus den Altstoffen erstellen sie Kostenrechnungen. Alle diese Tätigkeiten erfordert großes Verantwortungs- und Umweltbewusstsein sowie ein gutes technisches Verständnis energetischer Kreisläufe.

Weiters beraten Abfallbeauftragte über Möglichkeiten zur optimalen Energieausnutzung und Energieeinsparung. Abfallbeauftragte arbeiten auch an der Entwicklung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten oder Marketingstrategien im Bereich des Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft mit.

Die Arbeit von Abfallbeauftragten ist in den Richtlinien für  Abfallvermeidung bzw. Abfallbeseitigung gesetzlich geregelt.

An Hand der betrieblichen Produktions- und Leistungsbereiche beurteilen sie die Möglichkeiten zur  Abfallvermeidung und organisieren die Abfallsammlung. Je nach Betrieb hantieren Abfallbeauftragte dabei auch mit Problemstoffen und gefährlichen Abfällen. Sie müssen deshalb über Sicherheitsvorkehrungen und Unfallvermeidung bestens Bescheid wissen. Berechnungen und organisatorische Arbeiten führen sie an PCs anhand spezieller Softwareprogramme durch und für inner- und außerbetriebliche Kontakte nutzen sie alle Arten von Bürokommunikationsgeräten.

Abfallbeauftragte arbeiten in Büroräumen, Werkstätten und Produktionshallen ebenso wie in Lagerhallen. Sie arbeiten innerbetrieblich mit der Unternehmensführung und Produktionsleitung zusammen und beraten und informieren diese und üben auch Kontrollfunktionen aus. Außerbetrieblich fungieren sie als Schnittstelle zu Behörden und zu Umweltschutzinitiativen.

  • die den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen überwachen und einhalten
  • BetriebsinhaberIn informieren
  • BetriebsinhaberIn hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen beraten
  • Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen sinnvoll organisieren
  • Kosten für  Abfallbehandlung und Erlöse aus Altstoffen im Rahmen der Erstellung oder Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes aufstellen

  • Betriebe aller Größen und Branchen
  • gesetzlich vorgeschrieben für Betriebe mit mehr als 100 MitarbeiterInnen

 

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