|
|
BerufsbeschreibungTriebfahrzeugführerInAndere Bezeichnung(en): ZugführerIn
TriebfahrzeugführerInnen steuern Lokomotiven und Triebwagen (z. B. Diesel- und Elektrolokomotiven) von Personen- und Güterzügen. Sie befahren Zugstrecken des öffentlichen Schienenverkehrs nach vorgegebenem Fahrplan. Dabei achten sie darauf, dass sie Fahrtzeiten und Geschwindigkeiten genau einhalten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Funktionstüchtigkeit und Betriebsicherheit der Triebfahrzeuge und der Waggons. Sie bedienen die Triebfahrzeuge auf der Strecke und führen Verschubfahrten auf Frachtenbahnhöfen durch. Sie arbeiten mit BerufskollegInnen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften von Bahnhöfen zusammen. TriebfahrzeugführerInnen führen Züge des Personen- und Güterverkehrs. Sie steuern Triebfahrzeuge (Diesel- und Elektrolokomotiven) von Regional-, Intercity-, Eurocity- und Schnellbahnzügen. Vor der Fahrt besorgen sie sich genaue Informationen über den Streckenverlauf, lesen den Fahrplan sowie sonstige für die Zugfahrt relevante Angaben, wie Haltestellen, Abfahrts- und Ankunftszeiten. Während der Fahrt achten sie auf Streckensignale und kommunizieren via Funk mit den Fahrdienstleitungen der Bahnhöfe. Vor Fahrtantritt stellen sie die Fahrtüchtigkeit und Betriebssicherheit des Triebfahrzeuges sicher, sie prüfen die Lichtanlagen, führen Bremskontrollen durch, usw. Treten während der Fahrt Störungen oder technische Mängel auf, müssen sie in der Lage sein, diese zu beurteilen und nach Möglichkeit zu beheben bzw. für deren Behebung zu sorgen. Sie sind verantwortlich für die sichere Beförderung von Personen sowie von Gütern und Frachten aller Art, z. B. Postsendungen, Containerladungen oder Gefahrengüter wie Chemikalien und Treibstoff. Zur Gewährleistung der Sicherheit ist der Schienenverkehr durch strenge gesetzliche Vorschriften geregelt, denn schon kleine Unachtsamkeiten wie die Missachtung eines Signals können zu schweren Unfällen führen. TriebfahrzeugführerInnen bedienen Triebfahrzeuge, d. h. Diesel- oder Elektrolokomotiven von Personen- und Güterzügen. Sie hantieren mit Funkgeräten, Mobiltelefonen, Sprechanlagen und führen Fahrtenbücher, Dienstpläne, Listen und Protokolle. Dieser Beruf wird im Schichtdienst ausgeübt. TriebfahrzeugführerInnen arbeiten nach Dienstplan in den Führungskabinen von Triebfahrzeugen sowie Triebwagengarnituren. Sie arbeiten mit BerufskollegInnen, ZugbegleiterInnen und mit MitarbeiterInnen von Bahnhöfen zusammen (siehe z.B. FahrdienstleiterIn, VerschieberIn, StellwerksmitarbeiterIn).
|






