Taxifahrer*in

Ähnliche Bezeichnung(en): Taxilenker*in

 

Berufsbeschreibung

Taxifahrer*innen befördern Personen und deren Gepäck in Personenkraftwagen zum gewünschten Zielort. Sie warten beispielsweise vor Bahnhöfen, Theatern oder auf gekennzeichneten Taxistandplätzen auf Kund*innen oder werden über Taxizentralen zu Fahrgästen gerufen. Sie verstauen das Gepäck im Kofferraum und helfen beim Ein- und Aussteigen. Sie kassieren den Fahrtarif und stellen Rechnungen aus. Außerdem pflegen und reinigen die Taxifahrer*innen ihr Fahrzeug und achten auf die Einhaltung der Verkehrsvorschriften. Sie arbeiten für Taxiunternehmen, haben Kontakt zu anderen Taxifahrer*innen, Mitarbeiter*innen der Taxizentrale und zu ihren Fahrgästen.

Arbeits- und Tätigkeitsbereiche

Taxifahrer*innen überprüfen vor jedem Dienstbeginn die Betriebstüchtigkeit ihres Fahrzeuges. An Taxistandplätzen, vor Veranstaltungsorten, vor Bahnhöfen oder Flughäfen warten sie im Bereitschaftsdienst auf Kund*innen und Fahraufträge. Erhalten sie einen Beförderungsauftrag per Funk, holen sie ihre Fahrgäste von der gewünschten Adresse ab oder führen Botenfahrten durch. Sie helfen ihren Kund*innen beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen von Gepäckstücken.

Der von der Kundschaft zu zahlende Fahrpreis wird mit einem Taxameter aufgezeichnet. Taxifahrer*innen kassieren den Fahrtarif und stellen Rechnungen aus. Sie sind oft auch Ansprechpartner*innen für touristische Informationen wie Restauranttipps, Hotel- und Veranstaltungsempfehlungen. Taxifahrer*innen übernehmen neben der reinen Personenbeförderung auch Besorgungs- und Botenfahrten.

Arbeitsmittel

Taxifahrer*innen lenken ihre Fahrzeuge. Sie bedienen Funkgeräte und Mobiltelefone, um mit der Zentrale zu kommunizieren, und führen Fahrtenbücher, Listen und Dokumente (Fahrzeugpapiere). Sie bedienen den Taxameter und stellen auf Wunsch Rechnungen aus. Teilweise verwenden sie auch GPS-Routenplaner oder lesen Straßenkarten. Mit Reinigungs- und Poliermitteln halten sie ihr Fahrzeug sauber. Für kleinere Wartungs- und Reparaturarbeiten hantieren sie mit Werkzeugen wie Wagenheber, Schraubenzieher, Schraubenschlüssel usw.

Arbeitsumfeld / Arbeitsorte

Taxifahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in ihren Fahrzeugen und an Taxistandplätzen, außerdem in den Räumlichkeiten (Büros, Garagen) des Taxiunternehmens, bei dem sie beschäftigt sind. Sie arbeiten in Schichten, die Arbeitszeiten können dabei sehr unterschiedlich sein - in der Regel gehören Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste zum Berufsalltag. Sie arbeiten eigenständig und haben Kontakt zu ihren Berufskolleg*innen, zu Mitarbeiter*innen der Taxizentrale und zu ihren Fahrgästen.

Die wichtigsten Tätigkeiten auf einen Blick

Beschäftigungsmöglichkeiten



Anforderungen

In jedem Beruf brauchst du spezielles fachliches Know-how, das in der Aus- und Weiterbildung vermittelt wird. In den beiden Menüpunkten Ausbildung und Weiterbildung findest du Informationen zu Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für diesen Beruf.

Es gibt auch Kompetenzen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören besonders:

Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere allgemeine Anforderungen, die in DIESEM Beruf häufig gestellt werden. Diese können natürlich je nach Betrieb, Institution oder Organisation sehr unterschiedlich sein.

DENK DARAN: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung.

Hinweis: Die Begriffe werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig?


Fachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet?


Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen?


Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen?


Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig?



Alternative Berufe

Alternativen (Auswahl)

Alternative Berufe sind Berufe, die entweder eine ähnliche Ausbildung oder ähnliche Aufgaben- oder Tätigkeitsbereiche haben, wie der Beruf, über den du dich gerade informierst. Die Ähnlichkeit kann auch in den Arbeitsmaterialien, den Arbeitsumgebungen liegen oder in der Art, wie du mit anderen Menschen zusammenarbeitest.

Diese Liste soll dir bei der Überlegung helfen, welche Berufe und Ausbildungen für dich noch interessant sein könnten und dich auf weitere Ideen bringen.



Selbstständigkeit

Die Transportbranche bietet zahlreiche Möglichkeiten für eine selbstständige Berufsausübung. Zu beachten sind allenfalls die rechtlichen Bestimmungen. Informationen dazu finden sie z. B. auf der Homepage der Sparte Transport und Verkehr der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO).

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist beispielsweise gegeben durch:

Reglementierte Gewerbe:

Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind.

Die Konzession im Sinne des Güterbeförderungsgesetzes und des Gelegenheitsverkehrs-Gesetz darf nur erteilt werden, wenn neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes
- die Zuverlässigkeit,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit und
- die fachliche Eignung (Befähigungsnachweis)
vorliegen. Ähnliches gilt für die Konzession gemäß Kraftfahrliniengesetz.
Der Antrag auf eine Konzession ist bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen; eine Konzessionen für den Linienverkehr wird beim jeweiligen Landeshauptmann beantragt. Für grenzüberschreitenden Linienverkehr ist der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

Downloadmöglichkeit des Bundesgesetzes mit detaillierten Regelungen über Arten, Umfang und Voraussetzungen für die Konzession finden Sie z. B. im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts (RIS).

ALLGEMEINE HINWEISE:

Selbstständige Tätigkeiten sind alle Tätigkeit, die du in eigener Verantwortung (also nicht angestellt), regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben willst. Für viele dieser Tätigkeiten brauchst du eine Gewerbeberechtigung. Es gibt aber auch sogenannte Freie Berufe (freiberufliche Tätigkeiten) und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Auch für viele dieser Tätigkeiten gibt es eigene Rechtsvorschriften für die selbstständige Berufsausübung, manche können aber auch ohne besondere Voraussetzungen selbstständig ausgeübt werden.

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes, als freiberufliche Tätigkeit, im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebes) musst du diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt melden. Je nach selbstständiger Tätigkeit gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die du dich eintragen musst.

Selbstständige Tätigkeiten, für die eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, musst du außerdem bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anmelden.
Unabhängig von einem oft notwendigen Befähigungsnachweis musst du dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

Für weitere Informationen schau dir unseren Thementext Im Fokus: Selbstständigkeit an oder nutze eine der folgenden Quellen und Kontakte:



Links

Interessante Infos rund um den Beruf


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